STELLUNGNAHME zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz: „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG)
Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen
Safia e.V. – Lesben gestalten ihr Alter ist der seit 1986 bestehende, 360 Mitfrauen zählende größte Zusammenschluss in Deutschland von und für lesbische lebende Frauen ab 40.
In unseren Reihen sind Frauen, die in den 50er, 60er und 70er Jahren massive Diskriminierungen am Arbeitsplatz, in der Familie und im Alltagsleben erfahren haben, sich versteckten und ihre Liebe zu Frauen im Geheimen leben mussten.
In der Frauen- und Lesbenbewegung ab den frühen 70ern haben wir uns gegen diese Diskriminierungen gewehrt, sind in die Öffentlichkeit gegangen, haben uns als Lesben geoutet. Wir haben informiert und provoziert, haben unser Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Lebensweise gefordert und viel erreicht.
Unser Selbstverständnis:
Wir sind Lesben, weil wir emotional und körperlich FrauenLesben lieben und begehren. Wir beziehen uns emotional, körperlich und politisch auf biologische FrauenLesben.
Ohne jegliche staatliche Unterstützung, gespeist von unserer Wut und Empörung über die erfahrene Diskriminierung, haben wir 50 Jahre für unsere Rechte gekämpft, unsere eigenen Räume geschaffen, in denen wir uns austauschen, begegnen, diskutieren, feiern und unsere vielfältige Lesben-Kultur leben konnten und können.
Heute jedoch werden wir lesbische Frauen von Männern, die sich als Frauen/Lesben definieren, bedrängt, ihnen Zugang zu unseren LesbenRäumen zu
gewähren und sie als „Sexualpartnerinnen“ zu akzeptieren. Lehnen wir sie ab, werden wir als „transphob“, „Nazis“ oder „Vaginafetischistinnen“ beschimpft und mit Gewalt bedroht.
Die Sicherheiten unserer geschützten Räume werden mit dem geplanten SBGG abgeschafft, da Männer, die sich aus unterschiedlichen Gründen als Frauen/Lesben definieren, Zugang fordern können und sich bereits heute schon verschaffen.
Das im Referentenentwurf benannte Hausrecht ist für uns eine Mogelpackung und ein Abschieben staatlicher Verantwortung auf einzelne Personen und Gruppen. Diesen wird auf unverantwortliche Weise zugemutet, zwischen zwei möglichen Straftaten und Strafandrohungen zu balancieren:
Einerseits gegen das Antidiskriminierungsgesetz, andererseits gegen das Offenbarungsverbot zu verstoßen.
Beide beinhalten, dass die Realität nicht benannt werden darf:
Dass die um Eintritt fordernde Frau in Wirklichkeit ein Mann ist und ihm deshalb der Zugang verweigert wird. D.h. wir Lesben werden per Gesetz gezwungen zu lügen, werden kriminalisiert.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Jugendlichen, die eine Änderung des Geschlechtseintrages beantragen und damit verbunden geschlechtsangleichende Maßnahmen einleiten, massiv gestiegen. Ca. 80% davon sind Mädchen und junge Frauen, die sich nicht in die für sie gesellschaftlich vorgesehene „Frauenrolle“ einfügen wollen oder können. Vorschnell wird diesen Mädchen und jungen Frauen, in vor allem queer/trans orientierten Beratungsstellen, mit der Begründung „im falschen Körper geboren“ zu sein, die Option einer Transition vorgeschlagen. Ein rückschrittliches Denken und Handeln, da die Mädchen und jungen Frauen in ein altes Rollenklischee gedrängt werden. Es bedeutet Hormonbehandlung und Entfernung von Brüsten, Eierstöcken und Gebärmutter, lebenslange Hormoneinnahme und entsprechende verheerende Nebenwirkungen.
Von vielen Detransitionerinnen wissen wir, dass hinter ihren Problemen mit ihrer Geschlechtszugehörigkeit verdrängte lesbische Wünsche und Bedürfnisse standen. Die im Gesetzentwurf frühe Möglichkeit der Geschlechtsänderung ist ein systematisches Lesbenverhinderungsprogramm mit gravierenden gesundheitlichen Folgen.
Wir lehnen den Referentenentwurf ab, weil er
- inhaltlich widersprüchlich ist („eine Transfrau ist eine Frau“, im Spannungs- und Verteidigungsfall dann doch wieder ein Mann)
- Rechte von Frauen/Lesben missachtet und zutiefst misogyn ist (Quotenregelung, geschlechtsspezifische Statistiken, Sport etc…)
- verfassungsrechtlich bedenklich ist, da das BVerfG in seinem Urteil vom 17.10.2017 die Begutachtungspflicht nicht bemängelt, sondern vielmehr näher spezifiziert hat
Wir fordern Sie auf, einen vollständigen Neustart der Diskussion unter Einbeziehung der Bevölkerung und aller von einem solchen Gesetz betroffenen Gruppen zu wagen.
Der Entwurf ist einseitig geprägt von Interessen der queeren Transideologie und hat in der Bevölkerung keine Mehrheit. Er trägt vielmehr dazu bei, die Gesellschaft zu spalten und die Akzeptanz und Sichtbarkeit von Lesben zu gefährden. Vor allem aber erwarten wir eine umfassende Rechtsfolgenabschätzung für das SBGG für alle Bereiche, in denen Geschlecht eine rechtlich relevante Kategorie ist oder eine Unterscheidung nach Geschlecht vorgenommen wird.
Wir können nur hoffen, dass Sie Ihrer Pflicht als gesetzgeberisch handelnde Personen in einer freiheitlichen Demokratie und einem Rechtsstaat nachkommen und sich ernsthaft und konstruktiv mit unseren Bedenken wie auch mit den Argumenten der sicher zahlreich eintreffenden Stellungnahmen anderer besorgter Frauen/Lesben auseinandersetzen und dieses voll umfänglich bei Ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Safia e.V.
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.