Zum Regelungsinhalt des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – von RAin Silke Martini in „Gleichstellung in der Praxis (GiP)“ Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm GmbH, Heft 1/2024 S.52 ff.
Am 23. August 2023 hat die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss zur geschlechtlichen Selbstbestimmung gefasst, der als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird. Bei Veröffentlichung dieses Aufsatzes kann also aus der Absicht, das Geschlecht der Willkür zu überlassen und nicht mehr an objektiven Kriterien zu messen, bereits gesetzgeberische Wirklichkeit geworden sein.
In diesem Falle bleibt abzuwarten, ob das Gesetz bis zu seinem Inkrafttreten (frühestens am 1.11.2024) einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält.
Auch wenn einzelne Bestimmungen darin noch verändert werden sollten, bleibt die Auflösung eines objektiv bestimmbaren Geschlechtsbegriff der Kern seiner Regelungen und das hat weitreichende Folgen für die Geschlechterpolitik …
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