Das „Selbst­bestimmungs­gesetz“ in Deutschland

Deutsch­land ertränkt Frau­en­rech­te und Kin­der­schutz – von Rona Duwe

Am Frei­tag, den 12. April 2024 wur­de im deut­schen Bun­des­tag das soge­nann­te „Selbstbestimmungsgesetz“[1] beschlos­sen. Wie schon bei der Ver­ab­schie­dung des Refe­ren­ten­ent­wurfs im Som­mer 2023 wur­de der Ter­min für die zwei­te und drit­te Lesung und Ver­ab­schie­dung des Geset­zes sehr kurz­fris­tig und nur drei Tage vor­her ange­kün­digt. Der Ter­min selbst wur­de an einem Frei­tag Mit­tag ange­setzt, wo nur mit einer spär­li­chen Beset­zung des Bun­des­tags zu rech­nen ist. Damit war vor­ge­zeich­net, dass das Gesetz auch in Deutsch­land mit der „no deba­te“ Stra­te­gie von IGLYO, Den­tons und Reuters[2] durch­ge­drückt wird, denn die­se Gesetz­ge­bung hält kei­ner öffent­li­chen Debat­te stand.

Gesam­ter Text im fol­gen­den Link:

https://www.ronalyze.de/p/das-selbstbestimmungsgesetz-in-deutschland?utm_source=profile&utm_medium=reader2