Mit­glied­schaft & Satzung

  1. Mit­frau des Ver­eins kann jede Les­be ab 40 Jah­ren wer­den, die als Mäd­chen gebo­ren und sozia­li­siert wur­de und im Besitz der bür­ger­li­chen Ehren­rech­te ist.
  2. Über die Auf­nah­me ent­schei­det der Vor­stand. Er kann eine Auf­nah­me ableh­nen ohne Anga­be von Gründen.
  3. Die Mit­frau­en zah­len Bei­trä­ge. Über die Fäl­lig­keit und Höhe ent­schei­det die Mitfrauenversammlung.
  4. Eine Mit­frau kann durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über dem Vor­stand austreten.